Am 25. Mai 2018 tritt die neu EU DS-GVO und die nationalen Ergänzungsgesetze, in Deutschland das s.g. „BDSG-neu“ vollumfänglich in Kraft, das das bisher geltendende Bundesdatenschutzgesetz in seiner alten Fassung vollständig ablöst.
Am 25. Mai 2018 tritt die neu EU DS-GVO und die nationalen Ergänzungsgesetze, in Deutschland das s.g. „BDSG-neu“ vollumfänglich in Kraft, das das bisher geltendende Bundesdatenschutzgesetz in seiner alten Fassung vollständig ablöst.