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Pressemitteilung Nr. 186/23 des EUGH

Luxemburg, den 7. Dezember 2023

Urteile des Gerichtshofs in der Rechtssache C-634/21|SCHUFA Holding (Scoring) und in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22| SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen. Während das „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO.

Die in der Pressemitteilung genannten Urteile betreffen die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien:

1. Scoring (C-634/21)

  • Hintergrund: Das Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das verwendet wird, um die Wahrscheinlichkeit künftigen Verhaltens, wie die Rückzahlung eines Kredits, vorherzusagen.
  • Gerichtsentscheidung: Der Gerichtshof entschied, dass das Scoring als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Kunden der SCHUFA (wie Banken) dem Scoring eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung beimessen. Es obliegt dem nationalen Gericht zu beurteilen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz mit der DSGVO konform geht und ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung nach der DSGVO erfüllt sind.

2. Restschuldbefreiung (C-26/22 und C-64/22)

  • Hintergrund: Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung werden im deutschen öffentlichen Insolvenzregister sechs Monate lang gespeichert, während private Auskunfteien diese für drei Jahre speichern.
  • Gerichtsentscheidung: Der Gerichtshof urteilte, dass die längere Speicherung solcher Daten durch private Auskunfteien im Vergleich zum öffentlichen Insolvenzregister im Widerspruch zur DSGVO steht. Die Restschuldbefreiung hat existenzielle Bedeutung für die betroffene Person, da diese Informationen stets als negativer Faktor bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit verwendet werden.

Bedeutung der Urteile: Diese Urteile heben die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und die Notwendigkeit der Einhaltung der DSGVO hervor. Sie betonen auch die Rolle der nationalen Gerichte bei der Überprüfung der Konformität nationaler Gesetze mit der DSGVO.

Hinweis zur Entscheidungsfindung: Die Pressemitteilung stellt klar, dass der Gerichtshof nicht über den nationalen Rechtsstreit entscheidet, sondern lediglich Fragen zur Auslegung des Unionsrechts beantwortet. Die nationalen Gerichte sind an die Entscheidungen des Gerichtshofs gebunden, wenn sie über vergleichbare Fragen zu befinden haben.

Der Volltext und gegebenenfalls die Zusammenfassung der Urteile (EUGH C-634/21 sowie EUGH C-26/22 und C-64/22) werden am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht.

Die Pressemitteilung kann Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-634/21, C-26/22, C-64/22 als PDF-Datei abgerufen werden.