News und Infos zur Praxis Datenschutz und IT-Sicherheit
- Der LDI NRW empfiehlt: „Vorsicht bei der Verwendung des Personalsausweises!“
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte äußert sich zur: „Beifügung einer Personalausweiskopie bei Auskunftsersuchen“
- Und das Verwaltungsgericht Hannover urteilt: „Scannen und Speichern von Personalausweisen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Personalsausweisgesetzes dar!“