BGBl I, S. 3618

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Mit der Änderung des § 203 StGB ist es nunmehr strafrechtlich zulässig, Dokumente und Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, an bestimmte Personen weiterzugeben, z. B. im Rahmen von IT-Dienstleistungen. Das Gesetz ist bezüglich dieser Änderung zum 09. November 2017 in Kraft getreten (BGBl I, S. 3618).
Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen 30. Oktober 2017 enthält Änderungen zu folgenden Gesetzen und Berufsordnungen:
  • Strafgesetzbuc, insbesondere § 203 StGB
  • Strafprozessordnung, insbesondere § 53a StPO
  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Bundesnotarordnung
  • Patentanwaltsordnung
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
  • Steuerberatungsgesetz
  • Wirtschaftsprüferordnung

Der interessierte Blog-Leser kann das Bundesgesetzblatt I Seite 3618 gezielt über rechts stehenden Link abrufen.

BGBl I, S. 3618