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Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der Europäischen Union zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten. Sie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und legt strengere Sicherheitsanforderungen für eine Vielzahl von Sektoren fest. In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die zuständige Behörde für die Umsetzung dieser Richtlinie. Um Unternehmen und Organisationen bei der Einschätzung ihrer Betroffenheit durch die NIS-2-Richtlinie zu unterstützen, hat das BSI einen Entscheidungsbaum veröffentlicht. Dieser Leitfaden hilft dabei, systematisch zu bestimmen, ob eine Organisation den Anforderungen der Richtlinie unterliegt.

Struktur des Entscheidungsbaums

Der Entscheidungsbaum des BSI führt durch eine Reihe von Ja-Nein-Fragen, die sich auf spezifische Kriterien beziehen. Diese Kriterien basieren auf den Anhängen I und II der NIS-2-Richtlinie, die verschiedene Sektoren und Einrichtungsarten definieren. Die Hauptkategorien des Entscheidungsbaums sind:

  1. Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Organisationen, die essenzielle Dienstleistungen erbringen und deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit hätte.
  2. Besonders wichtige Einrichtungen (bwE): Einrichtungen, die aufgrund ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen besonderen Schutz benötigen.
  3. Wichtige Einrichtungen (wE): Organisationen, die wichtige Dienstleistungen erbringen, deren Ausfall jedoch weniger gravierende Auswirkungen hätte als bei KRITIS.

Anwendung des Entscheidungsbaums

Die Nutzung des Entscheidungsbaums erfolgt durch Beantwortung einer Reihe von Fragen:

  1. Sektorzugehörigkeit: Gehört die Organisation zu den in Anhang I oder II der NIS-2-Richtlinie genannten Sektoren?
  2. Mitarbeiterzahl: Beschäftigt die Organisation eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern?
  3. Jahresumsatz und Bilanzsumme: Überschreiten Umsatz und Bilanzsumme festgelegte Schwellenwerte?

Durch die Beantwortung dieser Fragen kann eine Organisation feststellen, ob sie als KRITIS, bwE oder wE eingestuft wird und somit den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie unterliegt.

Bedeutung der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie wurde entwickelt, um die Cybersicherheit in der EU zu stärken und einheitliche Standards zu etablieren. Sie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und legt strengere Anforderungen an das Risikomanagement und die Meldepflichten fest. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Cybersicherheit. Die Richtlinie trat im Januar 2023 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Unterstützung durch das BSI

Das BSI bietet neben dem Entscheidungsbaum weitere Ressourcen, um Organisationen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen. Dazu gehören Leitfäden, Schulungen und Beratungsangebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Sektoren zugeschnitten sind. Es ist empfehlenswert, regelmäßig die Website des BSI zu besuchen, um über aktuelle Entwicklungen und Hilfsmittel informiert zu bleiben.

Fazit

Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie ist für viele Organisationen in der EU von entscheidender Bedeutung, um ein hohes Maß an Cybersicherheit zu gewährleisten. Der Entscheidungsbaum des BSI dient als wertvolles Instrument, um festzustellen, ob eine Organisation den Anforderungen der Richtlinie unterliegt. Durch eine systematische Analyse der eigenen Strukturen und Prozesse können Organisationen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ihre Informationssicherheit stärken.